Heute habe ich gelernt, dass man unter Rubrum das Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätzen versteht. Gelesen hatte ich den Ausdruck in einer Unternehmensdarstellung eines Verlages im Zusammenhang mit “Unter diesem Rubrum veröffentlichen wir…”. Ich hatte das Wort bis dato noch nie gehört, überlege aber, es nun verstärkt in meinen Sprachgebrauch zu integrieren.